Beitragssatzung
Die Kammerversammlung der Landestierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern hat auf der Grundlage des § 12 Abs. 1 des Heilberufsgesetzes (HeilBerG) vom 22.1.1993 (GVOBL. M-V S. 62) im Umlaufverfahren v. 2.5.2006 folgende Beitragssatzung beschlossen, die ab 1.1.2007 in Kraft tritt:
§ 1 Beitragspflicht
§ 2 Beiträge
Die Beitragsfestsetzung erfolgt nach Beitragsgruppen.
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Beitragsgruppe |
Beitrag |
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1 |
ohne Einkommen - beitragsfrei |
- |
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2 |
arbeitslose Tierärzte / ALG I |
45 |
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3 |
fremdberuflich tätige Tierärzte |
80 |
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4 |
niedergelassene, angestellte und beamtete Tierärzte |
180 |
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5 |
pflichtgemäße Zweitkammermitgliedschaft |
85 |
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6 |
freiwillige Zweitkammermitglieder |
25 |
§ 3 Beitragsermäßigung
§ 4 Beitragszahlungen
§ 5 Zahlungsverzug
Nicht bis zum Fälligkeitsdatum gezahlte Beiträge werden unter Berechnung von Mahngebühren je Zahlungserinnerung in Höhe von 5,00 EURO zuzüglich Portokosten angemahnt und nach der 3. Mahnung mit den Kosten der Zahlungsaufforderung nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz eingezogen
§ 6 Inkrafttreten
Die Beitragssatzung tritt nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Beitragssatzung vom 7. Dezember 2001 außer Kraft.
Die Aufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 6.7.2006 Az. VI 500c-7204.45 die Genehmigung erteilt.
Ausgefertigt,
Dummerstorf, den 19.07.2006
Dr. G. Pollack
Präsident