Satzung über die Änderung
der Berufsordnung
der Landestierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Die Kammerversammlung hat auf ihrer Sitzung am 18. April 2009 folgende Satzung zur Änderung der Berufsordnung der Landestierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern beschlossen:
Die Berufsordnung der Landestierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern vom 19. Juli 2006 (DTBl. 9/2006 S. 1152) wird wie folgt geändert:
§ 1
In § 1 Abs. (2) werden die Wörter „§ 2 Abs. 4 des Heilberufsgesetzes“ ersetzt durch „§ 2 Abs. 3 und 4 des Heilberufsgesetzes“.
§ 2
§ 6 Abs. (2) wird wie folgt neu gefasst:
„(2) Auf Verlangen der Landestierärztekammer muss grundsätzlich jeder Tierarzt, der seinen Beruf ausübt, nachweisen, dass er seiner Fortbildungspflicht mit 20 ATF- oder LTK-anerkannten Fortbildungsstunden pro Jahr nachgekommen ist.
Tierärzte mit einer Zusatzbezeichnung sollen 24 ATF- bzw. LTK-anerkannte Fortbildungsstunden/Jahr nachweisen.
Fachtierärzte, die ihre Fachgebietsbezeichnung öffentlich führen und im Gebiet tätig sind, müssen die Teilnahme an jährlich 30 ATF- oder LTK-anerkannten Fortbildungsstunden nachweisen.
Zur Weiterbildung ermächtigte Fachtierärzte müssen der Landestierärztekammer unaufgefordert die Teilnahme an jährlich 40 ATF- oder LTK-anerkannten Fortbildungsstunden bis zum Jahresende nachweisen.
Mindestens 50 Prozent der Fortbildungsstunden sind bei Fachtierärzten und Tierärzten mit einer Zusatzbezeichnung im fachspezifischen Bereich zu absolvieren.
Kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Fortbildung oder Fortbildung, die nicht Präsenzfortbildung (Vortrag incl. Diskussion und/oder praktische Übungen) ist, kann jeweils mit maximal 25 Prozent der gesamten
Fortbildungszeit anerkannt werden.
Gemäß § 29 der Berufsordnung kann gegen den Tierarzt, der seine Fortbildungspflichten verletzt, ein berufsgerichtliches Verfahren eingeleitet werden.“
§ 3
Die Änderung des § 1 Abs. (2) der Berufsordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern (Teil Amtlicher Anzeiger) in Kraft.
Die Änderung des § 6 tritt am
01.01.2010 in Kraft.
ausgefertigt
Dummerstorf, den 10.06.2009
VD Dr. R. Pietschke
Präsident