Änderung der Wahlordnung
für die Wahl der Mitglieder der Kammerversammlung sowie
des Vorstandes der Landestierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern vom 08. Mai 1993
Die Kammerversammlung hat am 08. Nov. 1997 folgende Änderung der Wahlordnung beschlossen. Dieser Änderung wurde von der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 27.11.1997 zugestimmt.
Die Wahlordnung (DTBl. 8/1993 S. 697) wird wie folgt geändert:
zu § 4 / Der Text soll lauten:
Gemäß Heilberufsgesetz § 16 Abs. 1 Nr. 3 ist je 25 Wahlberechtigte 1 Kammerversammlungsmitglied zu wählen.
zu § 11 Abs. 1 / letzter Satz:
ab "d. h. ..." wird gestrichen.
zu § 12 Abs. 1 /
2. Satz wird gestrichen, da der Wähler höchstens die Anzahl der zu wählenden Kammerversammlungsmitglieder gemäß Hinweis (§ 11 Abs. 1) ankreuzen darf.
zu § 13 Abs. 4 / letzter Satz soll lauten:
"Bei Stimmengleichheit des letzten zu wählenden Kammerversammlungsmitgliedes wird ..."
zu § 19 Abs. 8 / 1. Satz soll lauten:
"... die unter Absatz 6 Satz 6 genannten Bedingungen, ..."
zu § 19 Abs. 9 / letzter Satz soll lauten:
.. (§ 20 Abs. 2) ...
Diese Änderung der Wahlordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Ausgefertigt: Dummerstorf, 10. Dez. 1997
Dr. habil. Hermann Seils
Präsident