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Aufgaben der Kammer

 

Die Aufgaben der Landestierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern sind in § 4 des Heilberufsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (HeilBerG M-V) festgehalten.

 

Die Landestierärztekammer

  • erhält einen sittlich und wissenschaftlich hoch stehenden Berufsstand und wahrt unter Beachtung der Interessen der Allgemeinheit die beruflichen Belange ihrer Mitglieder,

  • überwacht die Erfüllung der Berufspflichten der Mitglieder,

  • fördert und gestaltet eine hohe Qualität der Berufsausübung,

  • trifft geeignete Maßnahmen zur Gestaltung und Förderung der Fort- und Weiterbildung der Mitglieder, insbesondere kann sie Fortbildungsveranstaltungen zertifizieren und den Mitgliedern Fortbildungszertifikate erteilen,

  • gestaltet und fördert die Aus- und Fortbildung der bei den Kammermitgliedern beschäftigten berufsspezifischen Mitarbeiter,

  • unterstützt den öffentlichen Gesundheitsdienst und das öffentliche Veterinärwesen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen,

  • stellt einen tierärztlichen Notfalldienst in den sprechstundenfreien Zeiten sicher,

  • nimmt auf Verlangen der zuständigen Behörden zu Gesetz- und Verordnungsentwürfen Stellung und erstattet Fachgutachten oder benennt Sachverständige zur Erstattung von Fachgutachten,

  • wirkt auf ein gedeihliches Verhältnis der Kammermitglieder untereinander hin und schlichtet Streitigkeiten zwischen Kammermitgliedern sowie zwischen diesen und Dritten, die aus der Berufsausübung entstanden sind, 

  • vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Kammerangehörigen und ihren Patienten aus dem Behandlungsverhältnis,

  • berät die Kammermitglieder in Fragen der Berufsausübung,

  • führt Aufgaben durch, die ihr durch Rechtsverordnung zugewiesen wurden,

  • nimmt die ihr nach dem Heilberufsgesetz Mecklenburg-Vorpommern obliegenden weiteren Aufgaben wahr.