Kremierung von Heimtieren nach Sektion im LALLF M-V Rostock

Bislang wurden Tierkörper von Heimtieren, die im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF M-V) einer Sektion unterzogen wurden, aus tierseuchenrechtlichen und logistischen Gründen der Tierkörperverwertung zugeführt. 

Diese Form der Entsorgung des Heimtieres führte in der Vergangenheit oft dazu, dass Tierbesitzer aus emotionalen Gründen von einer Sektion als letzte, wertvolle Möglichkeit zur Diagnosefindung Abstand nahmen.

Ab dem 1. September 2025 wird es nun am LALLF M-V möglich sein, Heimtiere nach der Sektion über ein Tierkrematorium einäschern zu lassen, um so dem Tierbesitzer eine Bestattung zu ermöglichen.

Bei der Wahl des Tierbestattungsunternehmens ist zu beachten, dass dieses nach dem Tierische-Nebenprodukte-Recht zugelassen ist und somit über eine Zulassungsnummer verfügt. Dies gewährleistet, dass das Unternehmen rechtskonform als „Zwischenbehandlungsbetrieb für Material der Kategorie 1“ alle gesetzlich geforderten Anforderungen erfüllt. Eine Abgabe an Unternehmen ohne diese Zulassung kann nicht erfolgen. 

Der Auftrag an das Tierbestattungsunternehmen zur Kremierung ist unabhängig vom Untersuchungsauftrag an das LALLF M-V zur Sektion, woraus sich zwei gesonderte Rechnungsstellungen ergeben.

Vor Verbringen des Heimtieres zum LALLF ist dieses durch den Tierhalter, das Tierbestattungsunternehmen oder den Tierarzt telefonisch oder per E-Mail anzumelden. 

Der Transport des Heimtieres zum LALLF hat durch den Tierhalter oder das Tierbestattungsunternehmen in einem geschlossenen, auslaufsicheren Behältnis zu erfolgen, das aus hygienischen Gründen im Untersuchungsamt verbleiben muss.

Für die Annahme des Heimtierkörpers ist das Ausfüllen eines Untersuchungsauftrags zur Sektion notwendig. Hierfür steht eine auf der LALLF-Homepage bereitgestellte Druckvorlage zur Verfügung. Der Untersuchungsauftrag wird idealerweise gemeinsam mit dem behandelnden Tierarzt ausgefüllt, da neben den Tier- und Halterdaten ein Vorbericht zu vermerken ist. Essenziell sind ebenfalls die Angaben „nach Sektion zur Kremierung“ sowie das beauftragte Tierbestattungsunternehmen. Ein nachträglich übermittelter Kremierungswunsch kann (bei schon begonnener Untersuchung) aus organisatorischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden.

Das LALLF M-V weist ferner darauf hin, dass amtlich angewiesene Sektionen und solche von landwirtschaftlichen Nutztieren Vorrang gegenüber privat beauftragten Untersuchungen haben und die Entscheidung über die Durchführbarkeit einer Heimtiersektion dem LALLF obliegt.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Verfahrensablauf und Kontaktdaten

https://www.lallf.de/tier/tierseuchen-tierkrankheiten/

Untersuchungsauftrag zur Sektion

https://www.lallf.de/fileadmin/media/PDF/tiergseuchendia/Probeneins/Formulare/Untersuchungsauftrag_Sektion2025_07.pdf

Sektionsgebühren 

https://www.lallf.de/tier/tierseuchen-tierkrankheiten/sektionsgebuehren/

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 24. Juli 2025

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