Aktuelles zur GOT
Am 22. August wurde die Novelle der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die neue Verordnung ist ab dem 22. November 2022 gültig.
Erstmals seit 1999 wurde die Gebührenordnung umfassend geändert, u. a. um zu gewährleisten, dass sich darin auch neuere medizinische Verfahren (z. B. Computertomografie) wiederfinden.
„Die Anpassung der Gebührenordnung war längst überfällig, um sicherzustellen, dass eine Tierarztpraxis wirtschaftlich geführt werden kann. Nur so kann eine flächendeckende Versorgung der Tiere gewährleistet werden“, erläutert der Präsident der Bundestierärztekammer (BTK) Dr. Uwe Tiedemann.
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