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Meldeangelegenheiten

Mitglieder der Landetierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern sind alle Tierärztinnen und Tierärzte, die in Mecklenburg-Vorpommern ihren Beruf ausüben oder ihre Hauptwohnung haben, falls sie ihren Beruf nicht ausüben. Die Berufsbezeichnung "Tierarzt" oder "Tierärztin" darf führen, wer als Tierarzt oder Tierärztin approbiert oder zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs befugt ist.

Jedes Kammermitglied muss den Beginn oder das Ende der beruflichen Tätigkeit sowie die Gründung oder die Auflösung der Hauptwohnung in Mecklenburg-Vorpommern innerhalb eines Monats der Landestierärztekammer melden und dazu folgende Angaben machen:

1. Name, Geburtsname, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, berufliche und private Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, akademische Grade;

2. Approbation oder Berufserlaubnis, Weiterbildungsbezeichnungen, Fachgebiet, in dem die Berufstätigkeit ausgeübt wird, Ermächtigung zur Weiterbildung, Dauer der beruflichen Tätigkeit;

3. Arbeitgeber oder Niederlassung in selbständiger Tätigkeit;

4. Erklärung über einen ausreichenden Deckungsschutz aus bestehender Berufshaftpflichtversicherung;

sowie die jeweiligen Änderungen unverzüglich mitteilen.

 

Wenn Sie sich an- oder abmelden oder Änderungen mitteilen möchten, können Sie dafür gerne folgende Formulare verwenden:

(Kopie der Approbations-, Promotions- und Anerkennungsurkunden für Gebiets- und Zusatzbezeichnungen bitte beifügen)